Liebe Horsterinnen und Horster,
der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein Anlass zur Freude und zum Feiern. Damit alle einen unbeschwerten und gesunden Übergang ins neue Jahr erleben können, appellieren wir an Ihre Eigenverantwortung, Umsicht und Rücksichtnahme beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk.
Bitte beachten Sie die gesetzlichen und örtlichen Regelungen
Privates Feuerwerk der Kategorie F2 darf ausschließlich im Zeitraum vom 31. Dezember, 0:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr und nur von Personen ab 18 Jahren gezündet werden.
Gemäß § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reetdach- und Fachwerkhäusern strengstens verboten.
Für den Amtsbezirk Horst-Herzhorn gelten zusätzlich folgende Anordnungen:
Raketen und Feuerwerksbatterien dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes von 200 Metern um Gebäude mit weicher Bedachung abgebrannt werden.
Andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes von 50 Metern um Gebäude mit weicher Bedachung abgebrannt werden.
Windrichtung und Windgeschwindigkeit sind zwingend zu berücksichtigen.
Die Bekanntmachung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.amt-horst-herzhorn.de/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Bekanntmachungen/Amt/Abbrennverbot.pdf
Eigenverantwortung ernst nehmen – Gefahren nicht unterschätzen
Unsachgemäß verwendetes Feuerwerk kann zu schweren Verletzungen, Verbrennungen, Augen- und Hörschäden sowie zu Bränden führen. Diese Unfälle sind vermeidbar.
Bitte handeln Sie verantwortungsvoll:
Zünden Sie Feuerwerk nur nüchtern und mit ausreichendem Sicherheitsabstand.
Verwenden Sie ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung.
Befolgen Sie die Gebrauchsanweisungen konsequent.
Rücksicht auf Mitmenschen, Tiere und Einsatzkräfte
Lärm und Lichtblitze stellen für viele Menschen – insbesondere für ältere Personen, Kranke und Kinder – eine erhebliche Belastung dar. Haus- und Wildtiere reagieren oft panisch und verängstigt.
Darüber hinaus bedeutet jeder vermeidbare Unfall eine zusätzliche Belastung für Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei, die gerade in der Silvesternacht unter hoher Einsatzdichte arbeiten, um Hilfe zu leisten. Unterstützen Sie die Einsatzkräfte, indem Sie Gefahren vermeiden und verantwortungsvoll handeln.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die geltenden Feuerwerksverbote können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Für verursachte Schäden werden die Verursacher zur Verantwortung gezogen.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Jahreswechsel sicher, friedlich und gesund verläuft – für Sie selbst, für andere und für alle, die im Einsatz für unsere Sicherheit sind.
Wir wünschen Ihnen einen guten und unbeschwerten Start ins neue Jahr.
Ihre Gemeinde Horst (Holstein)
Jörn Plöger
Bürgermeister