Doch was sind die rechtlichen Grundlagen und worauf sollten Anwohner im Kreis Steinburg besonders achten? In diesem Artikel beleuchten wir die relevanten Vorschriften und geben praktische Tipps zum Baumschnitt.
Rechtliche Grundlagen in Schleswig-Holstein
Auch in Schleswig-Holstein gelten die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), das den Baumschnitt regelt. § 39 Absatz 5 des BNatSchG legt fest, dass der Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern zwischen dem 1. März und 30. September untersagt ist. Dieses Verbot dient dem Schutz von Brutvögeln, Insekten und anderen Tieren, die in dieser Zeit auf die Gehölze als Lebensraum angewiesen sind.
In der Schutzzeit ist es daher nicht erlaubt, Hecken radikal zu schneiden oder Bäume zu fällen. Dies gilt gleichermaßen für Privatpersonen sowie für öffentliche Stellen wie Gemeinden oder den Kreis Steinburg. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen, da das Gesetz streng den Schutz der heimischen Tierwelt im Auge behält.
Was ab dem 1. Oktober erlaubt ist
Mit Beginn des Oktobers endet die Schutzzeit, und ab diesem Zeitpunkt dürfen wieder umfassende Schnittarbeiten an Bäumen und Sträuchern durchgeführt werden. Folgende Arbeiten sind somit im Kreis Steinburg ab dem 1. Oktober erlaubt:
Radikalschnitt: Ein starker Rückschnitt, um das Wachstum zu kontrollieren oder kranke Pflanzen zu sanieren.
Pflegeschnitt: Entfernen von abgestorbenen oder kranken Ästen, um die Gesundheit des Baumes zu gewährleisten.
Auf-den-Stock-Setzen: Drastisches Zurückschneiden von Gehölzen bis knapp über den Boden, um eine Verjüngung zu erreichen.
Fällung von Bäumen: Auch das Fällen von Bäumen ist wieder möglich, wenn keine lokalen Baumschutzsatzungen dem entgegenstehen.
Ausnahmefälle während der Schutzzeit (1. März bis 30. September)
Trotz der allgemeinen Schutzfrist gibt es auch im Kreis Steinburg einige Ausnahmen, bei denen während der Brut- und Nistzeit Rückschnitte erlaubt sind. Dazu gehören Formschnitte, bei denen lediglich das äußere Erscheinungsbild der Pflanze geformt wird, sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wenn beispielsweise kranke Bäume oder Äste eine Bedrohung für Menschen oder Gebäude darstellen.
Bei solchen Arbeiten ist jedoch besondere Vorsicht geboten, um sicherzustellen, dass keine geschützten Tierarten wie Vögel oder Fledermäuse beeinträchtigt werden. In Zweifelsfällen sollte vorab ein Fachmann hinzugezogen werden, um den Schutz der Arten zu gewährleisten.
Lokale Regelungen im Kreis Steinburg
Zusätzlich zu den bundesweit geltenden Vorschriften gibt es in vielen Gemeinden und Kreisen eigene Baumschutzsatzungen, die den Umgang mit Gehölzen weiter regeln. Im Kreis Steinburg sollten Gartenbesitzer prüfen, ob Bäume ab einem bestimmten Stammumfang oder bestimmte Baumarten unter einem besonderen Schutz stehen. Dies könnte bedeuten, dass eine Genehmigung erforderlich ist, bevor ein Baum gefällt oder stark beschnitten werden darf.
Wer unsicher ist, ob sein geplanter Baumschnitt diesen Regelungen entspricht, sollte sich im Vorfeld beim Amt Horst-Herzhorn oder direkt beim Umweltamt des Kreises Steinburg informieren.
Wichtige Tipps für den Baumschnitt im Herbst
Um den Baumschnitt fachgerecht und effektiv durchzuführen, sollten Gartenbesitzer einige Grundregeln beachten:
Richtiger Zeitpunkt: Der Herbst ist optimal für den Schnitt, da die Bäume sich auf die Winterruhe vorbereiten. Der Schnitt zu dieser Zeit beeinträchtigt das Wachstum weniger stark.
Geeignetes Werkzeug: Verwenden Sie saubere und scharfe Werkzeuge, um glatte Schnittkanten zu erzeugen. Dies schützt den Baum vor Infektionen und begünstigt die Wundheilung.
Schnitttechnik: Schneiden Sie über einer Knospe oder Verzweigung, um das Wachstum in die gewünschte Richtung zu lenken. Größere Schnittwunden sollten mit einem Wundverschlussmittel behandelt werden, um Fäulnis vorzubeugen.
Richtige Pflege für Baumarten: Beachten Sie, dass unterschiedliche Baumarten unterschiedlich stark auf den Schnitt reagieren. Obstbäume benötigen in der Regel einen jährlichen Schnitt, während andere Laubbäume nur alle paar Jahre geschnitten werden sollten.