Herbstzeit ist Laubzeit – Gemeinsam für saubere und sichere Wege!
Der Herbst zeigt sich in seinen schönsten Farben. Doch mit dem fallenden Laub beginnt auch wieder die Zeit des Laubfegens. Besonders bei Nässe können Blätter auf Gehwegen zur Rutschgefahr werden. Auch verstopfte Rinnsteine und Regenabläufe können Probleme verursachen.
Was müssen Grundstückseigentümer beachten?
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Horst (Holstein) regelt die Reinigungspflichten für Gehwege und weitere öffentliche Straßenbereiche.
In § 3 Absatz 1 heißt es:
„Die zu reinigenden Straßenteile nach § 2 sind bei Bedarf, mindestens einmal monatlich, zu säubern.“
Das bedeutet: Laub und andere Verunreinigungen müssen regelmäßig und bei Bedarf auch häufiger entfernt werden. Rinnsteine und Regenabläufe sind freizuhalten. Das Laub darf nicht einfach auf die Fahrbahn gefegt werden.
Laubannahme am Bauhof Horst
Auch in diesem Jahr bietet die Gemeinde wieder Termine zur Laubannahme an:
Samstag, 7. November 2026, 8–12 Uhr
Samstag, 28. November 2026, 8–12 Uhr
Ort: Bauhof Horst, Elmshorner Straße 31, 25358 Horst (Holstein).
Straßenreinigungssatzung nachlesen
Die vollständige Satzung einschließlich Straßenverzeichnis findet ihr auf der Internetseite des Amtes Horst-Herzhorn:
https://www.amt-horst-herzhorn.de/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Ortsrecht/Horst/Strassenreinigungssatzung_Gemeinde_Horst__Holstein_.pdf
Unsere Bitte: Helft mit, Gehwege und Straßenränder auch im Herbst sauber und sicher zu halten. Vielen Dank für eure Unterstützung!