Tempo 30 in Horst für mehr Lärmschutz | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Tempo-30 auf der Bahnhofstraße und dem Horstheider Weg reduzieren den Verkehrslärm in Horst (Holstein).

Tempo 30 in Horst für mehr Lärmschutz

Tempo 30 auf der Bahnhofstraße und dem Horstheider Weg

Der Kreis Steinburg hat am 7. Oktober 2026 neue Geschwindigkeitsbeschränkungen für die Landesstraße 288 angeordnet.

Grundlage ist ein einstimmiger Beschluss des Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Horst sowie eine lärmtechnische Untersuchung.

Was ändert sich?

  • Bahnhofstraße ab Hausnummer 2 bis etwa Höhe der Bahngleise:

    Tempo 30 ganztägig für alle Kraftfahrzeuge.

  • Horstheider Weg ab Hausnummer 136 bis zum Ortsausgang:

    Tempo 30 nachts von 22 bis 6 Uhr. In der Gegenrichtung beginnt die nächtliche Beschränkung ab Hausnummer 158. Tagsüber gilt hier grundsätzlich Tempo 50.

Die bisher zeitlich begrenzte Tempo-30-Regelung im Bereich der Kindertagesstätte wird ebenfalls auf ganztägig umgestellt.

Lärmschutz als Grundlage

Die Untersuchung von 269 Gebäuden ergab, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung bei der bisherigen Verkehrssituation tagsüber an 171 und nachts an 192 Gebäuden überschritten werden. Tempo 30 kann die rechnerische Lärmbelastung nachts um bis zu 2,6 Dezibel senken.

Hinweis zur Grenzwegtrasse

Der Kreis weist in seiner Anordnung darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Fertigstellung des geplanten Grenzweges erneut überprüft werden sollen. Hintergrund sind mögliche Veränderungen der Verkehrsströme. Ob und in welchem Umfang sich dadurch die Verkehrs- und Lärmbelastung verändert, bleibt abzuwarten.

Die neuen Geschwindigkeitsregelungen gelten, sobald die entsprechende Beschilderung umgesetzt ist.