Ab dem 5. November 2024 bietet der Klimaschutzfonds Elmshorn in Kooperation mit elf Nachbargemeinden erneut die Möglichkeit, Förderanträge für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Stromspeicher zu stellen. Dieses Programm ist Teil eines Klimaschutzabkommens, das die Förderung nachhaltiger Energielösungen in der Region vorantreiben soll. Mit den finanziellen Zuschüssen wird ein wichtiger Anreiz geschaffen, um den Umstieg auf erneuerbare Energien, insbesondere auf Solarenergie, zu erleichtern und die regionale Energiewende zu unterstützen.
100 Euro pro kWp
Im Rahmen des Programms werden Photovoltaikanlagen mit einem pauschalen Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Kilowattpeak (kWp) gefördert. Diese Summe gilt allerdings nur für die ersten sechs Kilowattpeak pro Anlagenstandort. Anlagen mit einer höheren Kapazität erhalten keine Förderung für den über sechs kWp hinausgehenden Anteil. Ein wichtiger Hinweis: Kleinere, sogenannte Steckersolaranlagen, die eine Nennleistung von bis zu 800 Watt haben, sind von der Förderung ausgenommen. Diese Systeme, die direkt in eine Steckdose eingespeist werden können, sind aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften nicht förderfähig.
Zuschuss für Stromspeicher
Neben der Förderung der Photovoltaikanlagen bietet der Klimaschutzfonds auch einen Zuschuss für Stromspeicher, die im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage installiert werden. Stromspeicher ermöglichen es, überschüssige Solarenergie zu speichern und bei Bedarf – etwa in den Abendstunden oder bei geringer Sonneneinstrahlung – zu nutzen. Für diese Speicher wird ein pauschaler Zuschuss von bis zu 500 Euro gewährt, was den Kauf und die Installation solcher Systeme attraktiver macht und somit die Eigenversorgung mit Solarstrom erhöht.
Die Förderung richtet sich an private Haushalte, die durch die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen. Mit dem Zuschussprogramm sollen insbesondere Bürger motiviert werden, in die Technologie zu investieren und ihren Energieverbrauch umweltfreundlicher zu gestalten. Durch die Förderung kann ein großer Teil der Investitionskosten für die Installation einer PV-Anlage oder eines Stromspeichers abgedeckt werden.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Photovoltaikanlagen und Stromspeicher müssen von Fachfirmen installiert und den technischen Standards entsprechen, um die Langlebigkeit und Effizienz der Anlagen zu gewährleisten. Außerdem dürfen pro Standort maximal sechs kWp gefördert werden, was bedeutet, dass Anlagen, die darüber hinausgehen, nur bis zu dieser Grenze bezuschusst werden.
Weitere Informationen können der offiziellen Website www.elmshorn.de entnommen werden.
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